Richtig schenken – mit warmer oder kalter Hand?
Zu einem öffentlichen Vortrag mit dem Titel „Schenken, Übergeben, Vermachen: mit warmer oder kalter Hand?“ hatte der Hengersberger Bürgerblock ins Hotel Am Ohewehr geladen. Als profunder Experte konnte dazu Notar Dr. Johannes Hecht als Referent gewonnen werden.
Das dieses Thema jeden betrifft, machen folgende Aussagen deutlich: „Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“ oder „Wenn der Tod kommt hat der Reiche kein Geld, der Arme keine Schulden mehr“.
Wie mit seinem Vermögen umgehen? Dass dies nicht so einfach zu entscheiden ist, beweisen die Redensarten „Geschenkt ist geschenkt“ oder „ibergem – nimma lebn“.
Die Statistik weist aus, dass nur 15 – 20 % der Bevölkerung ein Testament machen. Sollte nicht die gesetzliche Erbfolge greifen, macht es durchaus Sinn, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten auf künftige Erben und Angehörige zu übertragen. Dabei gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten; auch die Weiternutzung durch die Übergeber ist möglich.
Dies hat jedoch rechtliche und steuerliche Auswirkungen. An mehreren Beispielen macht der Referent dies deutlich und zeigte konkrete Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Zum Schluß empfahl der Referent den Anwesenden. Bitte schenken Sie nie alleine unter steuerlichen, sozialhilferechtlichen oder pflichtteilsrechtlichen Gesichtspunkten; schenken Sie nur, wenn Sie und der Erwerber hierzu bereit und „geeignet“ sind! Rückforderungsrechte helfen nicht immer, wenn sich die Dinge anders entwickeln
Ob im Einzelfall das Verschenken oder Vererben sinnvoller ist, könnte mit der Individuellen Beratung des Notars und des Steuerberaters ermittelt werden.
Der aufschlußreiche Vortrag regte zu vielen Nachfragen bei den zahlreichen Besuchern an.
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