Vortrag Patientenverfügung

Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Sorgerechtsverfügung
01.03.2018

Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Sorgerechtsverfügung

Dass Vorsorge für viele Lebenssituationen aktuell ist, bestätigte der Besuch von ca. 140 Personen im Hotel am Ohewehr. Der Hengersberger Bürgerblock HBB hatte zum Vortrag mit dem Thema „Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ eingeladen. Anja Holzfurtner, die Vorsitzende des Hengersberger Bürgerblocks konnte neben den vielen Interessierten als Referentin Frau Inge Sigl, die Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf, begrüßen.

Fr. Inge Sigl ging zu Beginn Ihres Vortrages auf die Vorsorgevollmacht ein. Diese st eine Willenserklärung, mit der einer anderen Person eine Vertretungsvollmacht erteilt wird. Die Vertrauensperson handelt für den Fall, wenn man aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig ist. Diese Vollmacht kann ganz individuell auf benannte Lebensbereiche und Aufgabenstellungen gestaltet werden. Auch Familienmitglieder brauchen heute eine Vollmacht. Anhand einer Mustervollmacht wurden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

In der Sorgerechtsverfügung kann festgelegt werden, wer nach dem Tod der Eltern oder einer alleinstehenden Person das Sorgerecht über minderjährige Kinder ausüben soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung, entscheidet das Vormundschaftsgericht, wer die Kinder in der Personen- und Vermögenssorge vertreten darf. Eine Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich verfasst werden. Eine Betreuungsverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie festlegen, wer als gesetzlicher Vertreter für Sie handeln soll. Die ist für den Fall, dass man infolge Krankheit, Behinderung oder Unfall die eigenen Angelegenheiten, teilweise oder ganz, nicht mehr selbst ausüben kann. Das Betreuungsgericht bestellt diese Person zum Betreuer. Dies wird vom Amtsgericht kontrolliert. In der Betreuungsverfügung können persönliche Wünsche individuell dargestellt werden.

Zur Vervollständigung stellte Inge Sigl noch die Patientenverfügung vor. Darin kann festgelegt werden, ob der Arzt alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, Ihr Leben zu erhalten. Auch kann festgelegt werden, ob unter bestimmten Bedingungen die Behandlungsmöglichkeiten beschränkt werden oder lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen. Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn ein Patient sich nicht mehr selbst äußern kann.

Inge Sigl erläuterte anhand von Beispielen die einzelnen Verfügungen und Vollmachten und stellte jeweils Musterformulare oder Vorlagen vor. Auch konnte sie sehr detailliert auf Nachfragen der Zuhörer eingehen. Sie empfahl jeweils Vorsorge zu treffen, auch wenn man nicht alles regeln kann. Auch sollten die Vollmachten von Zeit zu Zeit den veränderten Lebenssituationen angepasst werden.

Hier können Sie die Präsentation von Frau Inge Sigl“ herunterladen